Worin besteht die Aufgabe des Pfarrgemeinderats (= PGR) ?
Der PGR ist das Gremium in unserer Pfarre, das den Pfarrer in der Leitung der Pfarre und bei der Gestaltung des pfarrlichen Lebens berät und mitverantwortlich unterstützt. Dazu braucht es das Mit-tragen von vielen – von jüngeren und älteren Menschen, von Frauen und Männern, von Kindern und Jugendlichen. Von Pfarrgemeinderäten wird erwartet, dass sie sich für die Anliegen der Pfarre interessieren und sich dort einzusetzen bereit sind, wo die eigenen Fähigkeiten und Charismen ein Engagement möglich und sinnvoll, manchmal auch erforderlich und notwendig machen.
Wie setzt sich der PGR zusammen ?
Der PGR setzt sich zusammen aus offiziellen (in unserer Pfarre ist das als Vorsitzender nur der Pfarrer), gewählten und berufenen Mitgliedern. Der Pfarrer kann bis zu fünf Personen frei in den PGR berufen. Die übrigen Mitglieder sind demokratisch zu wählen. Das hat der Wahlvorstand für unsere Pfarre so festgelegt. Insgesamt soll der neue PGR von Unterbergern 13 Mitglieder (inkl. Pfarrer) haben.